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Corporate FinanceOffen gesprochen
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DownloadTeil 3:
Wie erfolgt das „Onboarding“ von Emittenten und Investoren auf unserer Plattform?
In Teil 1 und Teil 2 unseres mehrteiligen „Offen gesprochen“-Artikels haben wir ausgeführt, welche Produkte auf unserer neuen Plattform emittiert werden sollen. Dabei haben wir die Herausforderung angenommen, sowohl Equity- als auch Mezzanine- und Fremdkapitalprodukte emittieren zu können und dieses jeweils mit den üblichen Auswahl- und Prüfungsprozeduren. In diesem 3. Teil zeigen wir auf, wie sich Emittenten und Investoren auf der Plattform registrieren können.
Wie bei jeder Plattform ergibt sich auch für unsere neue digitale Plattform das Henne-Ei-Problem: Um Investoren für die Plattform zu gewinnen, müssen wir einen interessanten Deal-Flow generieren und um Emittenten von unserer Plattform zu überzeugen, müssen wir Platzierungskraft nachweisen. Wir haben uns dazu entschlossen, zunächst Investoren für unsere Plattform zu gewinnen und dadurch eine Platzierungskraft aufzubauen. Diese Platzierungskraft soll im nächsten Schritt Emittenten für unsere Plattform begeistern.
Als Investoren werden alle Kapitalanleger gesucht,
Kein Raum ist auf unserer Plattform für Privatpersonen. Aufgenommen werden nur juristische Personen mit den genannten Voraussetzungen. Diese Investoren können sich auf unserer Plattform registrieren oder registrieren lassen. Hierfür müssen sie alle Informationen hinterlegen, die für ihre eindeutige Klassifizierung (KYC-Prozess) erforderlich sind, d.h. ihre Stammdaten, Kontaktdaten, Sitz und Firmierung, Satzung, Organigramm, LEI-Nummer, Handelsregisterauszug, Bank- und Depotverbindungen, gesetzliche Vertreter und wirtschaftlich Berechtigte. Von allen gesetzlichen Vertretern und wirtschaftlich Berechtigten muss eine (Online-)Identitätsprüfung erfolgen. Jede Emission benötigt neben dem Investor auch ein Investitionsvehikel, das ggf. mit dem Investor identisch sein kann. Ein Investor kann mehrere Investitionsvehikel managen (Tochtergesellschaften, SPVs, Fonds). Für jedes Investitionsvehikel ist der gleiche Onboarding-Prozess erforderlich wie für den Investor.
Jeder Investor definiert und erfasst einen oder mehrere Administratoren. Die Administratoren haben die Berechtigung, weitere Personen für den Investor aufzunehmen und denen ein Berechtigungsprofil zuzuordnen. Bei diesen weiteren Personen kann es sich um Mitarbeiter des Investors handeln, aber auch um Berater oder Prüfer. Zugang zu einer Transaktion bekommen nur Personen, die sich als Berechtigte eines Investors qualifizieren. Bei der Erfassung des Investment-Managers, der berechtigten Personen oder der Investitionsvehikel erhält der Investor die volle Unterstützung durch die Plattform und deren Administratoren.
Neben dem KYC-Prozess erstellt der Investor sein Investitionsprofil. Mit diesem Investitionsprofil legt er fest, welche Emissionen für ihn interessant sind. Dabei kann er seinen Investitionsfokus wie folgt eingrenzen:
Asset-Klasse: Eigenkapital: z.B. Stammkapital, Vorzugskapital, VC, Restrukturierung
Mezzanine-Kapital: z.B. Stille Beteiligung, Genussrecht, Hybrid-Anleihe
Fremdkapital: z.B. Senior-Kredit, SSD, Junior-Kredit
Branchen: z.B. Gesundheitswesen, Immobilien, Logistik, Technologie, Infrastruktur
Ratings: z.B. Investment-Grade (US/DE), None-Investment-Grade, kein Rating
Emittent: z.B. Unternehmen, Finanzinstitut, SPV, Fonds
Für jede Asset-Klasse kann der Investor ein Mindest- und ein Maximal-Investment sowie eine Mindest- und Maximal-Beteiligung (in % nach Emission) vorgeben. Entsprechend würde ein Buy-Out Fonds angeben, dass seine Mindestbeteiligungsquote im Bereich Equity vielleicht bei 80% liegt und seine Höchstbeteiligung bei z.B. EUR 100 Mio. Eine Versicherung könnte hinterlegen, dass sie sich maximal mit 9,9% und mit mindestens EUR 30 Mio. an Unternehmensanleihen beteiligen kann oder möchte.
Ob ein Investor sein Profil stark eingrenzt, um nur über zielgenau passende Investitionsmöglichkeiten informiert zu werden oder den Fokus bewusst weiter stellt, muss jeder Investor für sich entscheiden.
Bei den Emittenten erfolgt ein ähnlicher Onboarding-Prozess. Der Emittent ist auf der Plattform die rechtliche Einheit, welche den Emissionsprozess für ein Emissionsvehikel koordiniert. Die rechtliche Einheit, welche das Produkt emittiert, ist das Emissionsvehikel. Auch hier können Emittent und Emissionsvehikel identisch sein, ein Emittent kann aber auch mehrere Emissionsvehikel betreuen. Im Gegensatz zum Investor erfolgt das Onboarding eines Emittenten nur im Zusammenhang mit einer konkreten Emission.
Neben der Beschreibung von Emittent und Emissionsvehikel müssen alle Personen, welche die Plattform für den Emittenten nutzen im System erfasst werden. Auch hier umfasst der Personenkreis sowohl Mitarbeiter des Emittenten als auch alle Berater, die bei der Emission mitwirken und alle Prüfer und Berater, welche das Produkt auch nach der Emission betreuen (siehe hierzu Teil 6) oder überwachen sollen. Die Anlage der Key-Mitarbeiter (Koordinatoren) erfolgt über die Plattform. Weitere Mitarbeiter und Berater können dann von den Koordinatoren erfasst werden.
Sobald ein neues Produkt emittiert wird, welches in das Investitionsprofil eines Investors passt, wird der Investor in die Liste der geeigneten Investoren (Long-List) aufgenommen. Der Emittent trifft dann die Entscheidung, ob der Investor auch in die Liste der anzusprechenden Investoren aufgenommen werden soll (Short-List). Sofern der Emittent Investoren kennt, die nicht durch ihr Investitionsprofil in die Long-List aufgenommen wurden, er aber dennoch ein Investitionsinteresse des Investors erwartet, so wird auch dieser Investor mit auf die Short-List gesetzt.
Fazit
Auf unserer Plattform werden für alle Investoren schon bei ihrer Anmeldung einmalig effiziente KYC-Prozesse durchgeführt. Hierdurch können sich die Emittenten auf eine qualifizierte Nachfrage für ihr Produkt verlassen. Durch die Profilierung des Investitionsfokus der Investoren kann eine Short-List sehr schnell und flexibel erstellt werden.
Was passiert, wenn ein Investor in die Short-List aufgenommen worden ist, beschreiben wir im Teil 4 unseres “Offen gesprochen“-Artikels.
Dr. Jens Kruse
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Dr. Roman Rocke
Leiter Corporate Finance
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